Medizinalcannabisgesetz 2025: Diese Änderungen plant die Bundesregierung jetzt
Medizinalcannabisgesetz 2025: Was sich jetzt ändern könnte – und was das für Patient:innen bedeutet

Während der Freizeitcannabis-Bereich politisch im Mittelpunkt steht, wird parallel auch das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) überarbeitet. Die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht – und genau diese Punkte sorgen aktuell für Diskussionen in der Fachwelt.
In diesem Beitrag erklären wir dir klar und verständlich, welche Änderungen wirklich im Raum stehen, wie die Bundesregierung darauf reagiert und was Patient:innen sowie Ärzt:innen jetzt wissen sollten.
Was der Bundesrat ändern wollte – und wie die Bundesregierung reagiert hat
Der Bundesrat hat mehrere Anpassungen gefordert, die teils tief in die Versorgung mit Medizinalcannabis eingreifen würden. Nicht alle Vorschläge haben Chancen auf Umsetzung. Hier die wichtigsten Punkte:
1. EU-Verschreibungen nicht mehr anerkennen? Bundesregierung sagt Nein
Der Bundesrat wollte § 2 Abs. 1a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für Medizinalcannabis für „nicht anwendbar“ erklären. Damit wären Verschreibungen aus anderen EU-Ländern schwieriger geworden.
Die Bundesregierung lehnt das ab: Verschreibungen aus EU- und EWR-Staaten bleiben weiterhin gültig, solange sie die Pflichtangaben erfüllen. Für Patient:innen bedeutet das: keine Änderungen.
2. Preisbindung für Medizinalcannabis? Bundesregierung prüft noch
Der Bundesrat schlägt vor, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf Medizinalcannabis anzuwenden. Das würde feste Preise für Blüten und Extrakte bedeuten – ähnlich wie bei klassischen Rezeptarzneien.
Die Bundesregierung will prüfen, ob das umsetzbar wäre. Noch ist völlig offen:
- Würde der Preis pro Sorte festgelegt?
- Pro Charge?
- Oder pauschal für alle Blüten?
Viele Experten halten das für schwer umsetzbar. Eine Preisbindung könnte Preise auch erhöhen, statt stabilisieren.
3. Werbeverbote? Bundesregierung lehnt weitere Verschärfungen ab
Der Bundesrat wollte das Werbeverbot nach § 10 HWG auf Medizinalcannabis ausweiten. Die Bundesregierung sagt klar: nicht nötig.
Medizinalcannabis ist bereits jetzt verschreibungspflichtig – damit gelten alle Werbebeschränkungen automatisch. Gerichtsurteile der letzten Jahre haben das bestätigt.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf geht nach der Gegenäußerung der Bundesregierung zurück in den parlamentarischen Prozess. Besonders interessant bleibt:
- Wie positioniert sich die SPD-Fraktion, die den Entwurf in der jetzigen Form selbst kritisch sieht?
- Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Linie, keine unnötigen Hürden für Patient:innen aufzubauen?
- Kommt die Preisbindung – oder wird sie wieder verworfen?
Bis zur endgültigen Abstimmung kann sich noch einiges ändern. Klar ist aber: Der Widerstand gegen eine zu starke Verschärfung wächst.
Was bedeutet das alles für CBD-Produkte?
Die Debatte betrifft ausschließlich THC-haltiges Medizinalcannabis. CBD-Produkte mit THC unter 0,3 % fallen nicht unter das Betäubungsmittelrecht und sind davon nicht betroffen.
Günstiges CBD bleibt also weiterhin eine legale, sichere und transparente Alternative für Menschen, die CBD-Blüten oder CBD-Öle zur Entspannung nutzen möchten – ganz ohne Rausch und ohne medizinische Verschreibung.
Warum viele Kund:innen jetzt verstärkt zu CBD greifen
- Keine medizinische Verschreibung notwendig
- Keine Wartezeiten oder Apothekerpreise
- Laborgeprüfte Produkte statt Straßendeals
- Planbare Preise, auch bei größeren Mengen
Fazit: Das Medizinalcannabisgesetz bleibt in Bewegung – CBD bleibt stabil
Politisch wird gerade viel diskutiert – aber für CBD-Produkte ändert sich nichts. Die geplanten Verschärfungen betreffen ausschließlich verschreibungspflichtiges THC-Cannabis.
Stand: Dezember 2025. Hinweise: keine Rechtsberatung.